Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dryhire-Solution

(eine Marke / ein Geschäftsbereich der Event-Solution AG)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen

zwischen der Event-Solution AG, handelnd unter Dryhire-Solution (nachfolgend „Vermieterin“),

und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“).

1.2 Dryhire-Solution vermietet ausschliesslich Eventtechnik im Dryhire-Verfahren an andere Event‑

und Veranstaltungstechnikfirmen (B2B). Eine Vermietung an Privatpersonen oder Endkunden ist

ausgeschlossen.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Mieters werden nicht anerkannt, ausser die

Vermieterin stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Jede Miete setzt eine Online-Anfrage über die dafür vorgesehenen Kanäle der Vermieterin

voraus.

2.2 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine

schriftliche Auftragsbestätigung oder die effektive Übergabe des Mietmaterials zustande.

2.3 Die Vermieterin übernimmt keine Garantie, dass angefragtes oder angebotenes Material

tatsächlich verfügbar ist.

2.4 Die Event-Solution AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Anfragen oder Aufträge

jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Mietarten

3.1 Die Einteilung in Kurzzeit- oder Langzeitmiete erfolgt ausschliesslich nach Ermessen der

Vermieterin und dient lediglich der Orientierung.

3.2 Als Richtwert gilt:

Kurzzeitmiete: in der Regel Mietdauern von kurzer Dauer

Langzeitmiete: in der Regel Mietdauern über mehrere Kalendertage oder Wochen

3.3 Es besteht kein Anspruch des Mieters auf eine bestimmte Einstufung als Kurzzeit- oder

Langzeitmiete. Die Vermieterin ist berechtigt, die Mietart jederzeit festzulegen oder zu ändern.

3.4 Konditionen, Faktoren und Laufzeiten können unabhängig von der Einstufung individuell

festgelegt werden.

4. Mietpreise und Faktoren

4.1 Sämtliche Preise gelten ausschliesslich für Veranstaltungstechnikfirmen und sind final. Es

bestehen keine Anspruchsrechte auf Rabatte oder Nachverhandlungen.

4.2 Die Mietpreise berechnen sich anhand folgender Faktoren:

Faktor 1 = 1 Kalendertag Preis x 1

Faktor 2 = 2 Kalendertage Preis x 1.5

Faktor 3 = 3 Kalendertage Preis x 2

Jeder weitere Tag erhöht den Faktor entsprechend branchenüblich.

4.3 Abweichende Faktoren können jederzeit angepasst oder individuell festgelegt werden.

5. Übergabe, Rückgabe und Zustand

5.1 Das Mietmaterial wird grundsätzlich ab Lager übergeben.

5.2 Die Vermieterin ist berechtigt, das Mietmaterial ab Lager zu versenden. Versandart,

Verpackung und Logistik liegen im Ermessen der Vermieterin.

5.3 Sämtliche Versand-, Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten werden dem Mieter

zusätzlich in Rechnung gestellt. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.

5.4 Der Versand erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Mieters. Gefahr und Haftung gehen mit

Übergabe an den Transportdienstleister auf den Mieter über.

5.5 Der Mieter ist verpflichtet, das Material bei Übergabe bzw. Erhalt umgehend zu prüfen.

Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.

5.6 Das Mietmaterial ist vollständig, sauber und funktionsfähig zurückzugeben. Reinigung,

Reparaturen oder Ersatz werden dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.

von 1 36. Nutzung und Pflichten des Mieters

6.1 Der Mieter bestätigt, über die notwendige Fachkenntnis zur Nutzung der gemieteten Technik

zu verfügen.

6.2 Eine Weitervermietung, Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt.

6.3 Der Einsatz erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko des Mieters.

7. Haftungsausschluss

7.1 Die Vermieterin lehnt jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ab.

7.2 Insbesondere haftet die Vermieterin nicht für:

indirekte Schäden oder Folgeschäden

entgangenen Gewinn

Veranstaltungsausfälle

technische Inkompatibilitäten

fehlerhafte Planung oder Anwendung durch den Mieter

7.3 Die Haftung wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

7.4 Die maximale Haftungssumme ist in jedem Fall auf den effektiven Mietwert beschränkt.

8. Keine Garantie

8.1 Die Vermieterin übernimmt keinerlei Garantie für Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit oder

Eignung des Mietmaterials für einen bestimmten Zweck.

8.2 Technische Ausfälle, auch während laufender Produktionen, begründen keinerlei

Schadenersatzansprüche.

9. Versicherung und Risiko

9.1 Das gesamte Mietmaterial befindet sich während der gesamten Mietdauer, einschliesslich

Transport, Be- und Entladung sowie Lagerung beim Mieter, vollumfänglich auf Risiko des Mieters.

9.2 Bei Verlust, Diebstahl, Totalschaden oder irreparabler Beschädigung des Mietmaterials haftet

der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zum Neupreis des jeweiligen Geräts,

unabhängig von dessen Alter oder Zustand.

9.3 Als Totalschaden gilt insbesondere ein Schaden, bei dem eine Reparatur technisch unmöglich

oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist oder bei dem das Mietmaterial nicht mehr in den

ursprünglichen, einsatzfähigen Zustand versetzt werden kann.

9.4 Allfällige Versicherungsleistungen werden angerechnet. Selbstbehalte, Unterdeckungen sowie

nicht versicherte Schäden gehen vollumfänglich zulasten des Mieters.

9.5 Die Vermieterin ist berechtigt, den Wiederbeschaffungswert nach eigenem Ermessen anhand

marktüblicher Neupreise festzulegen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich

vorbehalten.

10. Zahlungsbedingungen

10.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, vor Mietbeginn fällig.

10.2 Die Vermieterin ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.

11. Rücktritt und Verweigerung

11.1 Die Event-Solution AG ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Leistungen

zu verweigern.

11.2 Daraus entstehen keinerlei Schadenersatzansprüche.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

12.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Event-Solution AG.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen

Bestimmungen unberührt.

14. Änderungen der AGB

14.1 Die Vermieterin ist berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern

oder zu ergänzen.

14.2 Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version der AGB.

von 2 314.3 Änderungen gelten insbesondere auch für zukünftige Anfragen, Angebote, Mietverhältnisse

sowie Folgeaufträge.

14.4 Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

Stand: 2026