Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dryhire-Solution
(eine Marke / ein Geschäftsbereich der Event-Solution AG)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen
zwischen der Event-Solution AG, handelnd unter Dryhire-Solution (nachfolgend „Vermieterin“),
und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“).
1.2 Dryhire-Solution vermietet ausschliesslich Eventtechnik im Dryhire-Verfahren an andere Event‑
und Veranstaltungstechnikfirmen (B2B). Eine Vermietung an Privatpersonen oder Endkunden ist
ausgeschlossen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Mieters werden nicht anerkannt, ausser die
Vermieterin stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Jede Miete setzt eine Online-Anfrage über die dafür vorgesehenen Kanäle der Vermieterin
voraus.
2.2 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine
schriftliche Auftragsbestätigung oder die effektive Übergabe des Mietmaterials zustande.
2.3 Die Vermieterin übernimmt keine Garantie, dass angefragtes oder angebotenes Material
tatsächlich verfügbar ist.
2.4 Die Event-Solution AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Anfragen oder Aufträge
jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Mietarten
3.1 Die Einteilung in Kurzzeit- oder Langzeitmiete erfolgt ausschliesslich nach Ermessen der
Vermieterin und dient lediglich der Orientierung.
3.2 Als Richtwert gilt:
Kurzzeitmiete: in der Regel Mietdauern von kurzer Dauer
Langzeitmiete: in der Regel Mietdauern über mehrere Kalendertage oder Wochen
3.3 Es besteht kein Anspruch des Mieters auf eine bestimmte Einstufung als Kurzzeit- oder
Langzeitmiete. Die Vermieterin ist berechtigt, die Mietart jederzeit festzulegen oder zu ändern.
3.4 Konditionen, Faktoren und Laufzeiten können unabhängig von der Einstufung individuell
festgelegt werden.
4. Mietpreise und Faktoren
4.1 Sämtliche Preise gelten ausschliesslich für Veranstaltungstechnikfirmen und sind final. Es
bestehen keine Anspruchsrechte auf Rabatte oder Nachverhandlungen.
4.2 Die Mietpreise berechnen sich anhand folgender Faktoren:
Faktor 1 = 1 Kalendertag → Preis x 1
Faktor 2 = 2 Kalendertage → Preis x 1.5
Faktor 3 = 3 Kalendertage → Preis x 2
Jeder weitere Tag erhöht den Faktor entsprechend branchenüblich.
4.3 Abweichende Faktoren können jederzeit angepasst oder individuell festgelegt werden.
5. Übergabe, Rückgabe und Zustand
5.1 Das Mietmaterial wird grundsätzlich ab Lager übergeben.
5.2 Die Vermieterin ist berechtigt, das Mietmaterial ab Lager zu versenden. Versandart,
Verpackung und Logistik liegen im Ermessen der Vermieterin.
5.3 Sämtliche Versand-, Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten werden dem Mieter
zusätzlich in Rechnung gestellt. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.
5.4 Der Versand erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Mieters. Gefahr und Haftung gehen mit
Übergabe an den Transportdienstleister auf den Mieter über.
5.5 Der Mieter ist verpflichtet, das Material bei Übergabe bzw. Erhalt umgehend zu prüfen.
Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.
5.6 Das Mietmaterial ist vollständig, sauber und funktionsfähig zurückzugeben. Reinigung,
Reparaturen oder Ersatz werden dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.
von 1 36. Nutzung und Pflichten des Mieters
6.1 Der Mieter bestätigt, über die notwendige Fachkenntnis zur Nutzung der gemieteten Technik
zu verfügen.
6.2 Eine Weitervermietung, Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt.
6.3 Der Einsatz erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko des Mieters.
7. Haftungsausschluss
7.1 Die Vermieterin lehnt jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ab.
7.2 Insbesondere haftet die Vermieterin nicht für:
indirekte Schäden oder Folgeschäden
entgangenen Gewinn
Veranstaltungsausfälle
technische Inkompatibilitäten
fehlerhafte Planung oder Anwendung durch den Mieter
7.3 Die Haftung wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7.4 Die maximale Haftungssumme ist in jedem Fall auf den effektiven Mietwert beschränkt.
8. Keine Garantie
8.1 Die Vermieterin übernimmt keinerlei Garantie für Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit oder
Eignung des Mietmaterials für einen bestimmten Zweck.
8.2 Technische Ausfälle, auch während laufender Produktionen, begründen keinerlei
Schadenersatzansprüche.
9. Versicherung und Risiko
9.1 Das gesamte Mietmaterial befindet sich während der gesamten Mietdauer, einschliesslich
Transport, Be- und Entladung sowie Lagerung beim Mieter, vollumfänglich auf Risiko des Mieters.
9.2 Bei Verlust, Diebstahl, Totalschaden oder irreparabler Beschädigung des Mietmaterials haftet
der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zum Neupreis des jeweiligen Geräts,
unabhängig von dessen Alter oder Zustand.
9.3 Als Totalschaden gilt insbesondere ein Schaden, bei dem eine Reparatur technisch unmöglich
oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist oder bei dem das Mietmaterial nicht mehr in den
ursprünglichen, einsatzfähigen Zustand versetzt werden kann.
9.4 Allfällige Versicherungsleistungen werden angerechnet. Selbstbehalte, Unterdeckungen sowie
nicht versicherte Schäden gehen vollumfänglich zulasten des Mieters.
9.5 Die Vermieterin ist berechtigt, den Wiederbeschaffungswert nach eigenem Ermessen anhand
marktüblicher Neupreise festzulegen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich
vorbehalten.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, vor Mietbeginn fällig.
10.2 Die Vermieterin ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.
11. Rücktritt und Verweigerung
11.1 Die Event-Solution AG ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Leistungen
zu verweigern.
11.2 Daraus entstehen keinerlei Schadenersatzansprüche.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
12.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Event-Solution AG.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
14. Änderungen der AGB
14.1 Die Vermieterin ist berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern
oder zu ergänzen.
14.2 Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version der AGB.
von 2 314.3 Änderungen gelten insbesondere auch für zukünftige Anfragen, Angebote, Mietverhältnisse
sowie Folgeaufträge.
14.4 Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Stand: 2026